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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. VERPFLICHTUNG: Der Kunde beauftragt 2Group SAS damit, als Vertreter zu fungieren, um die in der Charterroute beschriebenen Charterdienste, denen diese Standard-Geschäftsbedingungen beigefügt sind, im Namen des Kunden der Fluggesellschaften zu organisieren, die von Dritten zertifiziert wurden und gemäß Teil 135 von operieren die Vorschriften der Federal Aviation Administration („FAA“) (Abschnitt 14 des Code of Federal Regulations).
  2. BUCHUNGEN:
  1. Alle Dienstleistungsanfragen unterliegen der Annahme durch 2Group SAS. Ihr Charter-Reiseplan wird Ihnen per Fax von 2Group SAS mit einer Bestätigungsnummer und einem geschätzten Preisangebot sowie mit Angabe von Abflugdatum(en) und Reisezeit, Flugsegment(en), die in Ihrem Namen arrangiert wurden, Flugzeugtyp und anderen von Ihnen angegebenen Wünschen zugestellt bei der Buchung Ihres Fluges. Sie müssen eine Kopie der Reiseroutenbestätigung von Charter unterschreiben und zurücksenden, um deren Inhalt zu bestätigen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzustimmen.
  2. Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Stornierung einer Reservierung oder eines Teils davon innerhalb von 48 Stunden vor Beginn für geplante Inlandsreisen und innerhalb von 72 Stunden für geplante Auslandsreisen zu einer Stornierungsgebühr von bis zu 100 % des für die Reise angegebenen Preises führt. Der Kunde erkennt an, dass jede Änderung des Datums, der Reiseroute oder des Flugzeugtyps als Stornierung angesehen werden kann. ALLE CHARTERRESERVIERUNGEN SIND ZUM ZEITPUNKT DER BUCHUNG NICHT STORNIERBAR UND NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG.
  3. Der Kunde darf keine Kosten für Flüge stornieren, die 48 Stunden vor Abflug für Inlandsflüge und 72 Stunden für Auslandsflüge storniert wurden, mit Ausnahme der Kosten oder Stornierungsgebühren, die 2Group SAS speziell in Vorbereitung auf diese Art von Flug entstehen, oder mit Ausnahme dieser Fälle wenn eine Anzahlung im Voraus erforderlich ist und der Kunde über die Stornogebühr informiert wurde.

3. PREISE: Die geschätzten Kosten, die dem Kunden für jede spezifische Charterroute zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Folgenden:

4. ANERKENNUNG DES VORGANGS: Der Kunde erkennt an, dass 2Group SAS nur als Vermittler handelt und keine Fluggesellschaft ist und die Flüge nicht durchführt. Der Kunde ermächtigt 2Group SAS, im Namen des Kunden zu buchen. Flugcharteranbieter haben die alleinige Verantwortung und Kontrolle über alle Aspekte der Ihnen bereitgestellten Flugzeugcharterdienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flugzeugverfügbarkeit und -preise, Beginn und Ende von Flugplänen, Betrieb, regulatorische Bedingungen und Sicherheit des Fluges, Passagiere, Gepäck und Fracht und andere Personen und Ereignisse im Zusammenhang mit Ihrer Reise, wie z. B. die Leistung der Besatzung und Catering-Dienstleistungen.

5. SICHERHEIT DES BETRIEBES: Ohne Einschränkung erkennen Sie an und stimmen zu, dass Charterfluganbieter und/oder ihre Piloten allein für alle Entscheidungen in Bezug auf Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Eröffnung, des Betriebs und der Beendigung von Flügen verantwortlich sind.

  1. Inlands- und Auslandsflüge können der bundesstaatlichen Verbrauchssteuer bzw. der bundesstaatlichen Abflugsteuer unterliegen. 2Group SAS wird die anwendbare Steuer unter Verwendung des aktuellen Steuersatzes für jede Charterrechnung hinzufügen und der Kunde wird diese Beträge übernehmen.
  2. Der Kunde versteht, dass der von 2Group SAS bereitgestellte Kostenvoranschlag Schätzungen für einige Kostenelemente enthalten wird. Der Kunde zahlt den tatsächlichen Betrag der Steuern, Überfluggenehmigungen, Landegebühren, Verpflegungskosten, Flugtelefongebühren, Zollgebühren, Reisekosten der Besatzung und ähnliche Auslagen im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen, wenn diese Beträge abweichen. der ersten Kostenschätzung.
  3. Wenn eine Abweichung von der ursprünglichen Reiseroute vom Kunden verlangt und von 2Group SAS genehmigt oder durch die Handlungen des Kunden erforderlich wird, kann der vom Kunden an 2Group SAS geschuldete Betrag von der Schätzung seiner ursprünglichen Kosten abweichen.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

  1. 2Group SAS kann eine Vorauszahlung oder eine akzeptable Kreditkartengarantie verlangen. Indem Sie Ihre Kreditkarteninformationen angeben, ermächtigen Sie 2Group SAS, Zahlungen vom Aussteller der von Ihnen angegebenen Kreditkarte zu erhalten, wenn Sie die Zahlung nicht auf andere Weise vornehmen, und Sie stimmen zu, die in Ihrem Vertrag mit Ihrem Kreditkartenaussteller festgelegten Verpflichtungen einzuhalten . Ihre Kreditkarte wird jedoch nur belastet, wenn 2Group SAS die Zahlung nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer detaillierten Rechnung für die Durchführung Ihres Fluges erhält. Der Kunde zahlt 2Group SAS (a) den niedrigeren Satz von (i) einem Prozent pro Monat oder (ii) den höchsten gesetzlich zulässigen Prozentsatz auf die ausstehenden Gebühren mehr als 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, zuzüglich (b) der angemessene Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren) für die Eintreibung überfälliger Gebühren, Auslagen und anfallender Gebühren.

7. HÖHERE GEWALT: 2Group SAS wird nicht als Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag angesehen und übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Stornierungen oder Schäden, die ganz oder teilweise durch höhere Gewalt, höhere Gewalt, zivile oder militärische Gewalt oder Streik verursacht wurden oder Arbeitskonflikte, mechanisches Versagen, Mangel an wesentlichen Vorräten oder Teilen oder aus Gründen, die außerhalb der direkten Kontrolle von 2Group SAS oder des Transportunternehmens liegen.

8. SCHÄDEN

  1. Weder Charteranbieter noch 2Group SAS haften für Verzögerungen, Stornierungen oder Nichterbringung von Dienstleistungen, wenn diese durch mechanische Schwierigkeiten, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerunruhen, Streiks oder Streitigkeiten verursacht werden. Arbeitsgesetze, staatliche Vorschriften, Gesetze, Regeln oder Behörden oder andere Gründe, die sich ihrer jeweiligen angemessenen Kontrolle entziehen;
  2. Sie übernehmen die gesamte Verantwortung für Ihre Sicherheit, Ihren Zeitplan, Ihr Gepäck, Ihre Fracht, Ihre geschäftlichen und persönlichen Aktivitäten und finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit Ihren Flugreservierungen und Reisen, die von uns arrangiert und von Flugcharteranbietern durchgeführt werden;
  3. Sie, Ihre Vertreter, Kunden oder Passagiere oder gegebenenfalls Mitarbeiter dürfen keine Handlungen vornehmen oder Substanzen besitzen oder zulassen, dass die Fracht Substanzen enthält, die zu einer Beschlagnahme oder Beschlagnahme oder einer Gefährdung des Flugzeugs führen können. in der von uns für Sie abgeschlossenen Charter verwendet; und
  4. 2Group SAS gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf Angelegenheiten, die auf stillschweigende Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Marktgängigkeit oder anderweitig beschränkt sind.
  5. Wenn die Reise des Kunden ein endgültiges Ziel oder einen Zwischenstopp in einem anderen Land als dem Herkunftsland beinhaltet, kann das Warschauer Abkommen gelten und das Abkommen regelt und begrenzt in den meisten Fällen die Haftung des Beförderers für Tod oder Körperverletzung. und für Verlust oder Beschädigung von Gepäck.
  6. Sie halten 2Group SAS, seine verbundenen Unternehmen und alle ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und sonstigen Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger (die „freigestellten Parteien“) schad- und klaglos von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden, Bußgeldern, Kosten und Ausgaben für Ansprüche, Klagen, Klagen, Verfahren oder Fälle ähnlicher Art, die gegen eine der freigestellten Parteien aufgrund der hierin in Ihrem Namen erbrachten Dienstleistungen erhoben oder vorgebracht werden.
  7. 2Group SAS HAFTET IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, OB AUS VERTRAG ODER FOLTER, DIE DEN VOM KUNDEN FÜR DEN BETREFFENDEN FLUG BEZAHLTEN BETRAG ÜBERSCHREITEN. DER KUNDE HÄLT 2Group SAS SCHADLOS GEGEN VERLUSTE, SCHÄDEN ODER AUSGABEN, DIE 2Group SAS AUFGRUND VON HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN DES KUNDEN, SEINER MITARBEITER, VERTRETER UND PERSONEN ENTSTEHEN. DARÜBER HINAUS ERKLÄRT SICH DER KUNDE EINVERSTANDEN, FÜR JEGLICHE SCHÄDEN AM CHARTERFLUGZEUG ZU ZAHLEN, DIE DURCH DEN KUNDEN ODER EINEN MITARBEITER ODER GAST DES KUNDEN VERURSACHT WERDEN, MIT AUSNAHME VON NORMALER VERSCHLEISSUNG.

9. VORSCHRIFTEN: Diese Vereinbarung unterliegt allen geltenden Vorschriften, Vorschriften, Genehmigungen und Zertifizierungen von Zeit zu Zeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die FAA, die jetzt oder in Zukunft auferlegt oder erforderlich sein können. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates New York. Die Rechtswidrigkeit oder Ungültigkeit von Absätzen, Klauseln oder Bestimmungen, die in dieser Vereinbarung enthalten sind oder auf die verwiesen wird, berührt oder macht andere Absätze oder Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht ungültig. Es wird davon ausgegangen und vereinbart, dass diese Vereinbarung die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand enthält. Die Bedingungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung dürfen nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert werden.

2Group und Tochtergesellschaften stellen keine direkten US-Fluggesellschaften dar. 2Group ist eine eingetragene Marke von Chartermaklern, die keine Flugzeuge betreiben. 2Group ist ein nord- und südamerikanisches Unternehmen, das Charterflüge mit verschiedenen Flugzeugen anbietet, die von ordnungsgemäß autorisierten US-Fluggesellschaften registriert sind und betrieben werden.

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